Gemäß dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die
umwelt-verträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz
- BattG) sind wir verpflichtet, über diesbezügliche Regelungen und Pflichten zu
informieren. Dieser Informationspflicht wird auch innerhalb des Shopsystems von
EDV-Sante im Rahmen der Produktbeschreibungen zu Batterien und als Downloadtext
nachgekommen, zudem erhalten Sie die gemäß BattG vorgeschriebenen Hinweise mit
der Warensendung.
Als
Endverbraucher sind Sie seit dem 1.10.1998 zur Rückgabe verbrauchter Batterien
verpflichtet. Batterien dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden.
BattG § 11
regelt die Pflichten des
Endverbrauchers:
(1) Besitzer von Altbatterien haben diese einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Satz 1 gilt nicht für
Altbatterien, die in andere Produkte eingebaut sind; das Elektro- und
Elektronikgerätegesetz und die Altfahrzeug-Verordnung bleiben unberührt.
(2) Geräte-Altbatterien werden ausschließlich über Sammelstellen, die dem
Gemeinsamen Rücknahmesystem oder einem herstellereigenen Rücknahmesystem
angeschlossen sind, erfasst. Endnutzer, die gewerbliche oder sonstige
wirtschaftliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen sind, können für die
bei ihnen anfallenden Geräte-Altbatterien mit dem Gemeinsamen Rücknahmesystem
oder einem herstellereigenen Rücknahmesystem von Satz 1 abweichende
Vereinbarungen über die Art und den Ort der Rückgabe treffen.
Diese
Grafik weist darauf hin, dass Batterien nicht über den normalen Hausmüll
entsorgt werden dürfen. Der Endverbraucher ist zur Rückgabe verbrauchter
Batterien verpflichtet.
Schadstoffhaltige Batterien sind besonders gekennzeichnet. Die chemischen
Symbole Cd, Hg und Pb stehen für Cadmium, Quecksilber und Blei. Bei
gekennzeichneten Batterien sind diese chemischen Symbole unterhalb der Graphik
einer durchgekreuzten Mülltonne angezeigt. Die Schadstoffe sind Schwermetalle
mit denen die Umwelt keinesfalls belastet werden darf.